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Erhebung Mitgliederbeitrag 2022

Art. 19 der DSV-Statuten lautet:
Der Mitgliederbeitrag wird nach der gesamten an die Endverbraucher der Mitglieder
durchgeleiteten elektrischen Energie bemessen und durch die Delegiertenversammlung
festgesetzt. Für neue Mitglieder wird er erstmals im Kalenderjahr nach der Aufnahme fällig.

 

Anlässlich der Delegiertenversammlung vom 14.03.2008 wurde beschlossen, für die folgenden
Jahre vorläufig CHF 12.00 pro durchgeleitete GWh elektrische Energie zu verrechnen.


Damit wir Ihren Mitgliederbeitrag 2022 berechnen und Ihnen in Rechnung stellen können, benötigen wir vorausgehend Ihre Angaben. Die Rechnung stellen wir Ihnen dann elektronisch an unten angegebene Adresse zu.

Vielen Dank für Ihre Angabe.

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