Die ElCom bestätigt in ihre Mitteilung «Steigende Elektrizitätspreise: Fragen und Antworten zur unterjährigen Anpassung der Elektrizitätstarife, zur Ersatzversorgung und zur Rückliefervergütung», dass die Möglichkeit besteht, alternative HKN aus dem In- oder Ausland oder gar Ersatznachweise für die Erfüllung der Produkteversprechen zu verwenden. Sie weist auch darauf hin, dass Produkteversprechen nicht zu jedem Preis zu erfüllen sind.
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