DSV unterstützt Änderung zur Vergütungspflicht
- DSV
- 18. Dez. 2025
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Mit einer Änderung der Energieverordnung per 1. Juli 2026 soll die Vergütung von Strom neu dem stündlichen bzw. zukünftig viertelstündlichen Marktpreis zum Zeitpunkt der Einspeisung entsprechen. Damit soll ein Anreiz geschaffen werden, dass bei negativen Marktpreisen weniger Strom ins Netz eingespeist wird.
Der DSV begrüsst die vorgeschlagene Änderung in der Energieverordnung (EnV) Art. 12, wonach sich künftig die Vergütung für Elektrizität am Preis am Spotmarkt im Day-Ahead-Handel für das Marktgebiet Schweiz orientieren soll. Damit wird ein zentraler Anreiz gesetzt, dass Anlagenbetreiber bei negativen Preisen weniger einspeisen. Ebenfalls wird die Übergangsregelung in Art. 80c begrüsst.

