DSV lehnt eine Besteuerung der Elektrofahrzeuge nach "Ladestrom" ab
- 18. Dez. 2025
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Der DSV ist grundsätzlich der Auffassung, dass auch Elektrofahrzeuge ihren Beitrag zur Finanzierung der Strasseninfrastruktur zu leisten haben. Eine Besteuerung kommt für den DSV allerdings nur nach "Fahrleistung" in Frage und unter keinen Umständen gemäss geladenen Kilowattstunden.
Eine Besteuerung anhand der geladenen kWh ist kaum umsetzbar und es kann und darf nicht Aufgabe der Netzbetreiber sein, Steuern für den Bund einzutreiben. Die Erhebung der Steuer an der Ladeeinrichtung kann durch die Nutzung einer Steckdose sehr einfach und mit dem Einsatz eines Kabels mit Lademanagement auch technisch sicher umgangen werden. Zum Laden eines Elektrofahrzeugs ist daher grundsätzlich keine Ladeeinrichtung notwendig.
Mit gutem Grund wurde eine auf dem Ladestrom basierende Strassenfinanzierung noch nirgends in Europa umgesetzt. Warum die einfachere Variante "Stromverbrauch im Fahrzeug" nicht näher geprüft wird, ist unverständlich. Damit wären die Netzbetreiber nicht mit zusätzlichem Aufwand und Kontrollpflichten belastet.

