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DSV lehnt innerstaatliche Umsetzung des Stromabkommens ab

  • DSV
  • vor 8 Stunden
  • 2 Min. Lesezeit

Der DSV zeigt sich in seiner Stellungnahme zum ausgehandelten Stromabkommen kritisch – es hat diverse, gravierende Mängel. Noch viel mehr stört sich der DSV aber an der vom Bundesrat vorgeschlagenen innerstaatlichen Umsetzung. Der Bundesrat will eine regulierte Grundversorgung mit regulierten Preisen, obwohl dies klar zum Nachteil der Konsumentinnen und Konsumenten ist. Der DSV lehnt die geplante Umsetzung daher ab.


Der DSV anerkennt die Wichtigkeit eines Stromabkommens mit der Europäischen Union (EU), um die Versorgungssicherheit zu stärken und den Marktzugang zum EU-Strommarkt für die Produzenten zu ermöglichen. Das vorliegend ausgehandelte Abkommen hat jedoch einige gravierende Mängel und stellt ein für die Schweiz in verschiedenen Punkten schlechtes Verhandlungsergebnis dar.


Ja zur Strommarktöffnung, aber bitte richtig

Eine Annahme des Stromabkommens bedingt die komplette Öffnung des Strommarkts in der Schweiz. Diese bietet vielerlei Chancen. Ist sie richtig ausgestaltet, können der regulatorische Ballast abgeworfen und die rechtlichen Rahmenbedingungen komplett neu konzipiert werden. Dies würde zu einem Effizienzgewinn innerhalb der Strombranche führen, was letztlich den Konsumenten zugutekommt. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können sich wieder auf ihre Kernaufgabe, nämlich die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen, sicheren Stromversorgung, konzentrieren und müssen sich nicht mehr mit Tausenden von Seiten von immer wieder wechselnden Regulatorien herumschlagen. Diese Chance verpasst der Bundesrat mit den vorliegenden Gesetzesentwürfen leider komplett.


Nein zur regulierten Grundversorgung mit regulierten Preisen

Die vom Bundesrat vorgeschlagene regulierte Grundversorgung mit regulierten Preisen bedeutet eine Wettbewerbsverzerrung, verursacht unnötige Regulierung und führt zu hohen Vollzugskosten. Damit schlägt der Bundesrat ein neues Regulierungsungetüm vor, statt endlich den Markt spielen zu lassen, wie bspw. in der Telekommunikation, wo die Liberalisierung ein voller Erfolg ist – ohne regulierte Grundversorgung mit regulierten Preisen.

Der DSV schlägt eine «garantierte» Versorgung im Sinne der Ersatzversorgung nach geltendem Recht vor. Diese schützt die Konsumentinnen und Konsumenten bei einem vertragslosen Zustand oder wenn ihr Stromlieferant plötzlich ausfällt und keinen Strom mehr liefern kann. Diese Umsetzung hat sich in den Niederlanden bestens bewährt.



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