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Strommarktöffnung: Garantierte Versorgung – Service Public für mündige Bürgerinnen und Bürger

  • DSV
  • 16. Juni
  • 2 Min. Lesezeit

Aktualisiert: vor 6 Tagen


Der Bundesrat hat mit der Kommission der Europäischen Union ein Stromabkommen ausgehandelt. Eine Annahme des Stromabkommens bedingt die komplette Öffnung des Strommarkts in der Schweiz. Bereits seit 2009 können Endkunden mit einem Stromverbrauch von mehr als 100 MWh den Lieferanten selbst wählen. Neu sollen alle Kundinnen und Kunden ihren Stromlieferanten selber wählen können.


Regulierte Grundversorgung – aufwändig, unattraktiv, teuer

Der Bundesrat sieht weiterhin eine Grundversorgung mit regulierten Preisen vor, obwohl diese volkswirtschaftlich klar nachteilig ist und auch den Konsumentinnen und Konsumenten mehr Nach- als Vorteile bringt.


Die Liberalisierung der Telekommunikation hat gezeigt, dass es für die Konsumentinnen und Konsumenten kein Problem darstellt, aus verschiedenen Produktangeboten auszuwählen und Anbieterwechsel zu vollziehen. So wie die Konsumentinnen und Konsumenten befähigt sind, sich frei im Telekommunikationsmarkt oder im Hypothekenmarkt zu bewegen, werden sie es auch im Strommarkt können.


Garantierte Versorgung – Service Public für mündige Bürgerinnen und Bürger

Statt eine regulierte Grundversorgung setzt der DSV auf eine «garantierte» Versorgung. Diese schützt die Konsumentinnen und Konsumenten bei einem vertragslosem Zustand oder wenn ihr Stromlieferant plötzlich ausfällt und keinen Strom mehr liefern kann. In diesen Fällen springt das lokale EVU ein und übernimmt im Sinne des Service Public die Beschaffung und Lieferung von Strom für die betroffenen Konsumenten.


Der Vorteil ist, dass es keine regulierten Preise mehr gibt, die von der ElCom überwacht wer-den müssen. Damit entfällt viel unnötiger Auf-wand, der für die Konsumenten nur unattraktiv und teuer ist.

Die Konsumentinnen und Konsumenten müssen keine Angst davor haben, eines Tages ohne Strom im Dunkeln zu sitzen. Die lokalen Netzbetreiber sorgen zu jeder Zeit dafür, dass ihre Kundinnen und Kunden mit Strom versorgt werden. Was der DSV vorschlägt, ist ein Verfahren, das bereits heute zur Anwendung kommt, wenn Grosskunden im freien Markt plötzlich über keinen Stromliefervertrag mehr verfügen. Es könnte ganz einfach auf alle Konsumentinnen und Konsumenten ausgeweitet werden.


Die vollständige Position finden Sie im untenstehenden Dokument.



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