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Verordnung des UVEK über den Herkunftsnachweis und die Stromkennzeichnung (HKSV)

Die jetzt vorgeschlagene Anpassung der Stromkennzeichnungsperiode von 12 auf 3 Monate kommt zur Unzeit und widerspricht aller gegenwärtigen Probleme in der Stromversorgung und der wankenden Versorgungssicherheit. Wir stellen uns nicht generell gegen eine Verkürzung der Stromkennzeichnungsperiode. Jedoch ist der dafür gewählte Zeitpunkt unpassend. Jetzt und dringend müssen die akuten Probleme der Versorgungssicherheit und der hohen Strompreise abgewendet werden. Anschliessend müssen die vorbereitenden Massnahmen für eine quartalsweise Stromkennzeichnung in der Versorgerpraxis etabliert sein. Erst dann kann über eine Verkürzung auf 3 Monate entschieden werden. Wir sind der Ansicht, dass die Idee der quartalsweisen Stromkennzeichnung frühestens im Jahr 2028 nochmals aufgenommen werden kann.


Vernehmlassung HKSV
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