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Revision Energiegesetz: Weg von der Förderung – hin zum ökologischen Strommarkt!

Der Dachverband Schweizer Verteilnetzbetreiber (DSV) lehnt die geplante Revision des Energiegesetzes ab und fordert die partnerschaftliche Entwicklung eines tragfähigen Modells, das sowohl die Versorgungssicherheit als auch die Ökologie langfristig gewährleistet


Nach Ansicht des DSV ist heute der richtige Zeitpunkt, dem tiefgreifenden Wandel im Energiebereich mit umsichtigen und umfassenden Konzepten zu begegnen. Über den vom Bund in der Vernehmlassung zum neuen Energiegesetz vorgeschlagenen Weg zeigt sich der DSV jedoch enttäuscht: Die Idee, die Ziele der Energiestrategie 2050 primär über eine Weiterführung bzw. einen Ausbau der bestehenden Fördermassnahmen zu erreichen, ist ungenügend durchdacht und offenbart lediglich die fehlende gemeinsame Stossrichtung zwischen dem Bundesamt für Energie (BFE) und der Energiebranche. Der DSV fordert daher den Rückzug der Vorlage sowie die Schaffung eines Runden Tisches unter Einbezug der wichtigsten Branchenvertreter.


Neue Modelle braucht das Land

Um langfristig tragfähig zu sein, ist aus Sicht des DSV in der Schweizer Energiepolitik eine baldige Abkehr von den bestehenden Fördermodellen unumgänglich. Denn diese Modelle sind im Grunde unsozial: Menschen, die sich keine eigene – staatlich geförderte – Stromproduktionsanlage leisten können, werden letztlich mit höheren Stromkosten bestraft. Man unterstützt diejenigen Leute und Unternehmen finanziell, die es gar nicht unbedingt nötig hätten. Die Zeit ist daher reif für einen Marschhalt – und den Aufbau eines langfristig tragfähigen Schweizer Energiesystems. Der DSV hat bereits zu früherem Zeitpunkt ein innovatives Strommarktmodell in die Diskussion eingebracht, das auf eine Stärkung der Herkunftsnachweise (HKN) abzielt: Aufwändige Transportwege des Stroms würden ebenso mit einem Aufpreis versehen wie eine hohe Umweltbelastung bei der Produktion; demgegenüber würde lokale Produktion mit tiefer Umweltbelastung (etwa: CH-Wasserkraft) gegenüber internationaler Grossproduktion mit hoher Umweltbelastung (etwa: Kohlestrom aus der EU) nicht mehr benachteiligt. Mit diesem Modell könnte die vom Bundesrat angestrebte volle Strommarktöffnung elegant mit den Zielen der Energiestrategie 2050 in Einklang gebracht werden.


Energie-Autarkie definieren

Der DSV wünscht, dass das BFE den Weg des geringsten Widerstands verlässt und mutig und entschlossen neue Pfade beschreitet. Insbesondere ist vor allen gesetzgeberischen Massnahmen der gewünschte Grad der Energie-Autarkie der Schweiz festzulegen. Die Erfahrungen mit dem neuen Coronavirus haben gezeigt, dass man sich im Bedarfsfall nicht auf das Ausland verlassen darf. Entsprechend beurteilt der DSV die Importstrategie des Bundes nach wie vor als zu risikoreich. Allfällige Investitionsbeiträge sollen in erster Linie in Produktionsanlagen und Speichersysteme fliessen, die die «Winterstromlücke» in der Schweiz reduzieren. Zwar ist infolge des Klimawandels auch im Sommer ein zusätzlicher Strombedarf zu erwarten, aber mit einem Zubau von Photovoltaikanlagen lässt sich dieser Mehrbedarf auffangen. Die grundsätzliche Stossrichtung des «Solarplans für die Schweiz», den SP-Nationalrat Roger Nordmann 2019 in Buchform vorgestellt hat, wird daher vom DSV begrüsst. Ein solcher Plan soll jedoch nicht mittels Giesskannenförderung realisiert werden, sondern beispielsweise über eine gesetzliche Vorgabe, sämtliche Neu- und Umbauten künftig mit Solaranlagen auszustatten. Ausserdem ist darauf zu achten, dass die zunehmende Menge von Strom aus Photovoltaik die Laufwasserkraft – immerhin das ökologische Rückgrat der hiesigen Stromproduktion – mittelfristig nicht konkurrenziert. Die ausführliche Stellungnahme des DSV zur Revision des Energiegesetzes ist unter www.dsvnet.ch zu finden.


Weitere Auskünfte:

Peter Lehmann, Präsident DSV, Tel. 056 619 19 11

Brigitte Barth, Leiterin Geschäftsstelle DSV, Tel. 062 824 94 94


2020-07-10 Medienmitteilung – Revision Energiegesetz
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