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«Ja, aber...» zur Strommarktöffnung

Der DSV anerkennt die Notwendigkeit eines geregelten Verhältnisses mit der Europäischen Union (EU) im Bereich Strom, um die Versorgungssicherheit zu verbessern und den Marktzugang auf den europäischen Strommarkt zu sichern. Im Zusammenhang mit der Diskussion um ein Stromabkommen stellt sich die Frage, wie die Schweiz die notwendige vollständige Strommarktöffnung innerstaatlich umsetzen würde.


In den europäischen Ländern, die eine vollständige Strommarktöffnung nach dem Modell einer regulierten Grundversorgung durchgeführt haben, konnten keine volkswirtschaftlichen Vorteile erzielt werden. Da in der Schweiz seit jeher ebenfalls eine Umsetzung in einer regulierten Grundversorgung – zuletzt vom Bundesrat im Mantelerlass vorgeschlagen – angestrebt wird, war der DSV deshalb einer vollständigen Strommarktöffnung immer kritisch gegenüber eingestellt. Dem freien Wahlrecht der Konsumentinnen und Konsumenten steht bisher in den Vorschlägen des Bundesrats eine enorme zusätzliche Regulierung gegenüber, bei welcher schliesslich die Konsumentinnen und Konsumenten ebenso wie die Verteilnetzbetreiber das Nachsehen hätten.


Der DSV erachtet es deshalb als notwendig, eine vollständige Strommarktöffnung anders auszugestalten als in den meisten europäischen Ländern. Ein Blick auf die Umsetzung in den europäischen Ländern zeigt, dass die Niederlande ebenfalls keine Grundversorgung kennt. An dieses Modell sollte sich die Schweiz anlehnen.


Eine vollständige Strommarktöffnung ist nur dann eine echte Liberalisierung, wenn ein reiner Markt eingeführt wird. Alle anderen Umsetzungsmodelle wie ein Wahlmodell oder eine regulierte Grundversorgung sind ökonomisch weder für die Konsumentinnen und Konsumenten noch die Branche von Vorteil.

 

In einem reinen Markt wird nicht mehr zwischen grossen und kleinen Kunden unterschieden, alle sind genau gleich «frei» und schliessen ihren eigenen Vertrag mit einem Lieferanten ab. In einem solchen Modell entsteht die gewünschte Produktinnovation, Lieferanten können frei wählen, welche Produkte sie an wen anbieten und ob sie dies überhaupt noch tun möchten.


Nur der reine Markt hat Vorteile für alle Akteure:

  • Für die Konsumentinnen und Konsumenten, die ihren Anbieter frei wählen können und trotzdem durch die Ersatzversorgung und Missbrauchsaufsicht geschützt sind.

  • Für die gesamte Branche, weil dadurch neue Möglichkeiten eröffnet werden.

  • Für die Verteilnetzbetreiber, die ebenfalls wählen können, ob sie an diesem Markt teilhaben möchten oder nicht, neue Produkte entwickeln und anbieten können und keine aufwändige Grundversorgung anbieten müssen.


Nur dieses Modell ist gesamtwirtschaftlich von Vorteil, weil damit die heutige (und mit dem Mantelerlass verstärkte) Überregulierung abgeschafft und dadurch sehr viel weniger bürokratischer Aufwand generiert wird. Dieser Aufwand muss dann nicht mehr über die Preise auf die Kundinnen und Kunden abgewälzt werden, was letztlich eine preisdämpfende Wirkung erzielt.


Lesen Sie nachfolgend unsere vollständige Stellungnahme an Bundesrat Albert Rösti.


2024-02-12 Stromabkommen
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