Die systemrelevanten Stromunternehmen müssen über ein angemessen ausgestattetes Risikomanagement sowie jederzeit über so viel Liquidität verfügen, dass sie ihren Zahlungsverpflichtungen auch in Stresssituationen nachkommen können. Lokale Netzbetreiber sind von diesen Bestimmungen korrekterweise nicht betroffen. Der DSV begrüsst daher die vorgeschlagene Gesetzesänderung.
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