Die systemrelevanten Stromunternehmen müssen über ein angemessen ausgestattetes Risikomanagement sowie jederzeit über so viel Liquidität verfügen, dass sie ihren Zahlungsverpflichtungen auch in Stresssituationen nachkommen können. Lokale Netzbetreiber sind von diesen Bestimmungen korrekterweise nicht betroffen. Der DSV begrüsst daher die vorgeschlagene Gesetzesänderung.
top of page
Dachverband Schweizer Verteilnetzbetreiber
Lindenstrasse 2
5103 Wildegg
Tel. 062 824 94 94
© Dachverband Schweizer Verteilnetzbetreiber 2022
bottom of page
Comments