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DSV skizziert am 18. DSV-Forum «seine» Strommarktöffnung

Ende 2023 hat der Bundesrat das Verhandlungsmandat mit der Europäischen Union für ein Stromabkommen verabschiedet. Das Stromabkommen ist spätestens mit der Einführung der 70%-Regel in der EU für die Versorgungssicherheit der Schweiz unerlässlich. Es ist aber auch bekannt, dass das Stromabkommen eine komplette Strommarktöffnung in der Schweiz bedingt. Wie kann die Strommarktöffnung in der Schweiz gelingen? Wie soll sie ausgestaltet werden? Diesen und mehr Fragen gingen die Deutschschweizer Verteilnetzbetreiber am 18. DSV-Forum nach.

Beat Gassmann
Präsident Beat Gassmann begrüsst die rund 80 Teilnehmerinnen und Teilnehmer am 18. DSV-Forum

Dr. Matthias Gysler, Chefökonom beim Bundesamt für Energie, eröffnete den Reigen der Referenten. Das Verhandlungsmandat des Bundesrats enthält die Forderung nach einer vollständigen Strommarktöffnung, welche garantiere, dass die kleinen Endverbraucher in der regulierten Grundversorgung mit regulierten Preisen verbleiben oder in diese zurückkehren könnten. Ein internationaler Vergleich zeigt, dass die EU-Staaten die Strommarktöffnung unterschiedlich umgesetzt haben. Während Frankreich eine Grundversorgung mit einem landesweiten einheitlichen Tarif kennt (Tarif Bleu), hat die Niederlande keine Grundversorgung, sondern lediglich eine Ersatzversorgung bei Insolvenz des Energielieferanten.



Dr.h.c. Rudolf Strahm, alt Nationalrat und ehem. Preisüberwacher, stellte danach sieben flankierende Massnahmen zum Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten vor, die seiner Meinung nach erfüllt sein müssen, damit die Strommarktöffnung in der Schweiz nicht zulasten der Konsumentinnen und Konsumenten gehe.


Dr. Patrick Dümmler hielt dem entgegen, dass der Markt möglichst frei sein müsse, damit Wettbewerb entstehe. Die Grundversorgung sei zudem nicht zwingend günstiger als der freie Markt. Letztlich bräuchten die KMU in der Schweiz eine sichere Energieversorgung zu tragbaren Kosten.


Schliesslich skizzierte Markus Blättler, DSV-Vorstandsmitglied, die Haltung des DSV-Vorstands. Er stellte klar, dass die durch Bundesrat und Bundesamt für Energie angedachte Strommarktöffnung vom DSV-Vorstand abgelehnt werde und sich der DSV-Vorstand am Modell der Niederlande orientiere, das mit einer Ersatzversorgung die Kundinnen und Kunden

bei einer Insolvenz des Energielieferanten schütze. Das Ziel einer Strommarktöffnung müsse sein, die überbordende Regulierung abzuschaffen, die nicht zuletzt das neue Stromgesetz geschafft habe. Dann könne die Strommarktöffnung für die Verteilnetzbetreiber eine Chance sein.

Grundversorgung mit Rückkehrmöglichkeit
Eine Grundversorgung mit Rückkehrmöglichkeit ist aufwändig, teuer und unattraktiv.

Kritisiert wird die Pflicht zur Grundversorgung mit kurzen Wechselfristen und Rückkehrmöglichkeit. Markus Blättler veranschaulichte eindrücklich, dass eine solche Grundversorgung aufwändig sowie für die Kundinnen und Kunden teuer und unattraktiv wäre. Deshalb sei es wichtig, den Unterschied zwischen Grundversorgung und Ersatzversorgung zu verstehen. In einer Konsultativabstimmung stimmten 92 Prozent der Teilnehmerinnen und Teilnehmer einer Strommarktöffnung wie von Markus Blättler skizziert zu. Oder anders gesagt: 92 Prozent der Teilnehmerinnen und Teilnehmer sehen die massiven Nachteile des Modells des Bundesrats für ihre angeschlossenen Kundinnen und Kunden und lehnen es klar ab.


Die Diskussion um die Strommarktöffnung wird den DSV in den kommenden Monaten weiter beschäftigen. Es ist zu erwarten, dass die Verhandlungen mit der EU bis Ende 2024 abgeschlossen werden. Danach erfolgt der übliche politische Prozess, in welchem sich auch der DSV einbringen wird.


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