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Vernehmlassung Teilrevision Energieverordnung (EnV)

Der DSV fordert, dass Produzentinnen und Produzenten dem Verteilnetzbetreiber schriftlich bis 31. Oktober mitteilen, ob sie ihren Anspruch auf die Abnahme und Vergütung der von ihnen produzierten Energie ab 1. Januar des Folgejahres geltend machen wollen.


Vernehmlassung EnV
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